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Die Quellensteuerrevision

Zulauf
Brigitte Zulauf ist Partner bei PwC Schweiz. 
Sie trägt die Gesamtverantwortung für den Bereich Treuhand Schweiz und berät daneben namhafte Unternehmen in den Bereichen HR-Compliance und Lohnbuchhaltung. 
Zudem ist sie als Autorin und Referentin tätig.
Die Quellensteuerrevision tritt am 1. Januar 2021 in Kraft
Die Revision der Quellensteuern wurde notwendig, nachdem verschiedene Gerichtsentscheide die bisherigen Regelungen als unzureichend und teilweise gegen übergeordnetes Recht verstossend angesehen haben.  Bei dieser Gelegenheit hat der Gesetzgeber die Quellensteuer umfassender revidiert.
Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) und das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) legen die Basis für die Besteuerung an der Quelle. Auch kantonale Gesetze, Verordnungen und Wegleitungen sind massgebend für die Arbeitgeber.

Über das Verzeichnis

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